Was ist die EG-Typengenehmigung oder Typengenehmigung für das Fahrzeug?
Die EG-Typengenehmigung oder Typengenehmigung für das Fahrzeug (bekannt als Gesamtfahrzeug-Homologation) bedeutet die Erfüllung der technischen Anforderungen durch den bestimmten Fahrzeugtyp auf der Grundlage der Verordnung des Ministers für Transport, Bauwesen und Seewirtschaft über die Homologation der Kraftwagen und der Anhänger sowie der Gegenstände ihrer Ausstattung (Dz.U. [Gesetzblatt] 2015 Pos. 1475 i.d.g.F.).
Die polnische Behörde, welche den Bescheid über die EG-Typengenehmigung oder Typengenehmigung für das Fahrzeug auf der Grundlage der Prüfungen, die durch Instytut Badań i Rozwoju Motoryzacji BOSMAL [Institut für Forschungen und Entwicklung der Automobilbranche] als befugte Einheit durchgeführt werden, ist Transportowy Dozór Techniczny [Technische Transportaufsicht].
Die polnische Behörde, welche den Bescheid über die EG-Typengenehmigung oder Typengenehmigung für das Fahrzeug auf der Grundlage der Prüfungen, die durch Instytut Badań i Rozwoju Motoryzacji BOSMAL [Institut für Forschungen und Entwicklung der Automobilbranche] als befugte Einheit durchgeführt werden, ist Transportowy Dozór Techniczny [Technische Transportaufsicht].
Was wird verlangt, um das Verfahren im Bereich der EG-Typengenehmigung oder Typengenehmigung für das Fahrzeug durchzuführen?
Zur Durchführung des Verfahrens im Bereich der EG-Typengenehmigung oder Typengenehmigung für das Fahrzeug sollten u.a. folgende Dokumente vorbereitet werden:
- Antrag an TDT [Technische Transportaufsicht] auf die Ausstellung oder die Änderung der EG-Typengenehmigung oder Typengenehmigung für das Fahrzeug; der Antrag ist nach dem in der Anlage Nr. 6 zur Verordnung des MTBiGM [Minister für Transport, Bauwesen und Seewirtschaft] (Dz.U. [Gesetzblatt] 2015 Pos. 1475 i.d.g.F.) genannten Muster zu erstellen,
- Informationsdokument erstellt nach dem Muster, das in der Anlage Nr. I zur Richtlinie 2007/46/EG (Klassen M, N und O) genannt ist,
- Informationsdokument erstellt nach dem Muster, das in der Anlage Nr. I zur Richtlinie 2003/37/EG (Klasse. T) genannt ist,
- Kopien der entsprechenden EG-Typengenehmigungen für einen Ausstattungsgegenstand oder einen Teil (wo es erforderlich ist),
- Kopien der entsprechenden UN/ECE Typengenehmigungen (wo es erforderlich ist),
- Erklärung über Daten und Angaben über das Fahrzeug, erstellt nach dem Muster, das in der Anlage Nr. 10 zur Verordnung des MTBiGM [Minister für Transport, Bauwesen und Seewirtschaft] (Dz.U. [Gesetzblatt] 2015 Pos. 1475 i.d.g.F.) genannt ist,
- Erklärung über die Antragsstellung nur in einem EU-Mitgliedsstaat erstellt nach dem Muster, das in der Anlage Nr. 8 zur Verordnung des MTBiGM [Minister für Transport, Bauwesen und Seewirtschaft] (Dz.U. [Gesetzblatt] 2015 Pos.1475 i.d.g.F.) genannt ist,
- Erklärung über die Eintragung in das Zentrale Register und Auskunft über die Wirtschaftliche Tätigkeit oder in das Register der Unternehmer im Nationalen Gerichtsregister, erstellt nach dem Muster, das in der Anlage Nr. 7 zur Verordnung des MTBiGM [Minister für Transport, Bauwesen und Seewirtschaft] 2015 Pos.1475 i.d.g.F.) genannt ist,
- Liste der Personen, welche zum Unterzeichnen der EG-Konformitätszeugnisse bzw. Konformitätszeugnisse, sowie zu Erklärungen über Fahrzeugdaten und –angaben erforderlich für die Zulassung und die Erfassung von Fahrzeugen befugt sind, erstellt nach dem Muster, das in der Anlage Nr. 9 zur Verordnung des MTBiGM [Minister für Transport, Bauwesen und Seewirtschaft] 2015 Pos.1475 i.d.g.F.) genannt ist,
- Erklärung über Methoden und Verfahren zur Sicherung der Konformität der Fahrzeugproduktion mit dem Typ, der dem Genehmigungsverfahren unterliegt,
- Kopie des Belegs über die entrichtete Gebühr für die Ausstellung (1600 PLN) bzw. die Änderung (400 PLN) der Typengenehmigung:
Die entsprechende Gebühr ist auf das nachstehende Konto zu überweisen:
Transportowy Dozór Techniczny [Technische Transportaufsicht]
ul. Puławska 125, 02-707 Warszawa
Bank Gospodarstwa Krajowego Niederlassung in Warszawa
Al. Jerozolimskie 7, 00-955 Warszawa
Bankkonto-Nummer: 05 1130 1017 0020 1237 5820 0009,
Transportowy Dozór Techniczny [Technische Transportaufsicht]
ul. Puławska 125, 02-707 Warszawa
Bank Gospodarstwa Krajowego Niederlassung in Warszawa
Al. Jerozolimskie 7, 00-955 Warszawa
Bankkonto-Nummer: 05 1130 1017 0020 1237 5820 0009,
- Bevollmächtigung zur Vertretung des Herstellers im Homologationsverfahren vor TDT (wenn anwendbar ist),
- Kopie des Belegs über die Entrichtung der Stempelgebühr (17 PLN), wenn der Hersteller vor TDT [Technische Transportaufsicht] vertreten wird (für jede Vollmacht):
Die Zahlung kann in einer der Amtskassen erfolgen oder sie kann auf das nachstehende Konto überwiesen werden:
Urząd Miasta Stołecznego Warszawy
Urząd Miasta Stołecznego Warszawy
Centrum Obsługi Podatnika
Bankkonto-Nummer: 21 1030 1508 0000 0005 5000 0070,
- Kopie des Belegs über die Entrichtung der Stempelgebühr (10 PLN) für die Befreiung von der Pflicht der Erlangung der Zertifikate über die Typen-Teilgenehmigungen (wenn anwendbar ist),
Die Zahlung kann in einer der Amtskassen erfolgen oder sie kann auf das nachstehende Konto überwiesen werden:
Urząd Miasta Stołecznego Warszawy
Centrum Obsługi Podatnika
Bankkonto-Nummer: 21 1030 1508 0000 0005 5000 0070,,- zu prüfendes Fahrzeug.