Was ist die Einzelgenehmigung?
Die Einzelgenehmigung beruht auf der Prüfung eines neuen Fahrzeugs, das bisher noch nicht zugelassen wurde und in der Phase der Komplettierung keine gültige Konformitätsbescheinigung (CoC) besitzt. Das Fahrzeug soll einschlägige technische Anforderungen erfüllen, die in der Verordnung des Ministers für Transport, Bauwesen und Seewirtschaft über die Einzelgenehmigung für das Fahrzeug (Dz.U. [Gesetzblatt] 2015 Pos. 148 i.d.g.F.) enthalten sind. Der Prüfung unterliegt das Fahrzeug, das bis jetzt keine EG-Typengenehmigung oder keine Typengenehmigung besitzt, oder in dem vor der Zulassung wesentliche Änderungen in der Bauart vorgenommen wurden, welche die früher erlangte Homologationsbescheinigung verletzen. Die Einzelgenehmigung lässt das Fahrzeug (das nach der VIN-Nummer identifiziert wird) zulassen und seinen Betrieb auf dem Gebiet der Republik Polen erlauben.
Die polnische Behörde, welche den Bescheid über die Einzelgenehmigung auf der Grundlage der Prüfungen, die durch Instytut Badań i Rozwoju Motoryzacji BOSMAL [Institut für Forschungen und Entwicklung der Automobilbranche] als befugte Einheit durchgeführt werden, ist Transportowy Dozór Techniczny [Technische Transportaufsicht].
Die vollständige Bestimmung des Bereiches für die Prüfungen im Rahmen der Einzelgenehmigung sowie die Festlegung der erforderlichen Dokumente bedürfen der einzelnen Vereinbarungen mit dem Kunden. Der Aufgabenbereich und die zu liefernden Dokumente werden also einzeln festgelegt.
Für Fragen im Bereich der Einzelgenehmigung kontaktieren Sie bitte direkt
unser Team für Homologation.
Im Folgenden finden Sie eine Liste der Anforderungen für einzelne Maßnahmen, die im Bereich der Einzelgenehmigung mit definierbaren Anforderungen ergänzt werden sollen, wenn notwendige Vereinbarungen bereits abgeschlossen sind. Dann bekommen Sie an die die von Ihnen benannte E-Mail-Adresse einen Dokumentensatz, den Sie auszufüllen haben.
Was wird verlangt, um das Verfahren im Bereich der Einzelgenehmigung für das Fahrzeug durchzuführen?
Zur Durchführung des Verfahrens im Bereich der Einzelgenehmigung für das Fahrzeug sollten folgende Dokumente vorbereitet werden:
- Antrag auf die Einzelgenehmigung erstellt nach dem Muster, das in der Anlage Nr. 6 zur Verordnung des MTBiGM [Minister für Transport, Bauwesen und Seewirtschaft] (Dz.U. [Gesetzblatt] 2015 Pos. 148 i.d.g.F.) genannt ist,
- Informationsdokument erstellt nach dem Muster, das in der Anlage I zur Richtlinie 2007/46/EG (Klassen M, N und O) genannt ist,
- Informationsdokument erstellt nach dem Muster, das in der Anlage I zur Richtlinie 2003/37/EG (Klasse. T) genannt ist,
- Kopien der entsprechenden EG-Typengenehmigungen für einen Ausstattungsgegenstand oder einen Teil (wo es angefordert wird),
- Kopien der entsprechenden UN/ECE -Typengenehmigungen (wo es angefordert wird),
- Aufstellung über Fahrzeugdaten und –angaben, welche für die Zulassung und die Erfassung der Fahrzeuge erforderlich sind, erstellt nach dem Muster, das in der Anlage Nr. 5 zur Verordnung des MTBiGM [Minister für Transport, Bauwesen und Seewirtschaft] (Dz.U. [Gesetzblatt] 2015 Pos. 148 i.d.g.F.) genannt ist,
- Eigentumsnachweis für das Fahrzeug,
- Kopie des Belegs über die entrichtete Gebühr für die Erlassung des Bescheids über die Einzelgenehmigung für das Fahrzeug (800 PLN):
- Die entsprechende Gebühr ist auf das nachstehende Konto zu überweisen:
Transportowy Dozór Techniczny [Technische Transportaufsicht]
ul. Puławska 125, 02 - 707 Warszawa
Bank Gospodarstwa Krajowego Niederlassung in Warszawa
Al. Jerozolimskie 7, 00-955 Warszawa
Bankkonto-Nummer: 05 1130 1017 0020 1237 5820 0009,
- Vollmacht zur Vertretung des Fahrzeuginhabers im Einzelgenehmigungsverfahren vor TDT [Technische Transportaufsicht] (wenn anwendbar ist),
- Kopie des Belegs über die Entrichtung der Stempelgebühr (17 PLN), wenn der Fahrzeuginhaber vor TDT [Technische Transportaufsicht] vertreten wird (für jede Vollmacht):
Die Zahlung kann in einer der Amtskassen erfolgen oder sie kann auf das nachstehende Konto überwiesen werden:
Dzielnica Śródmieście m.st. Warszawy, [Stadtteil Śródmieście in der Hauptstadt Warszawa],
Urząd Miasta Stołecznego Warszawy
Centrum Obsługi Podatnika
21 1030 1508 0000 0005 5000 0070