Die Homologation betrifft den Typ des Fahrzeugs, also eine größere Stückzahl, dagegen betrifft die Einzelgenehmigung nur ein konkretes Exemplar eines Fahrzeugs der Klasse M1 oder N1.
Die europäische Homologation ist eine Bescheinigung, die in einem der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach Maßgabe der Richtlinie 2007/46/EG ausgestellt wird. Im Gegensatz zur nationalen Typgenehmigung (Kleinserienfertigung) wird sie auf dem gesamten EU-Gebiet anerkannt.
Das vervollständigte Fahrzeug ist ein Fahrzeug, das zur Erfüllung der technischen Anforderungen und zur Erzielung der angenommenen Gebrauchseigenschaften infolge mindestens einer Etappe der Vervollständigung entstanden ist.
Sehen Sie: Umfang der Befugnisse des Instituts
Dokument-Nr. | Titel/Beschreibung |
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Dyrektywa 2007/46/WE/ Directive 2007/46/EC / Richtlinie 2007/46/EG | Richtlinie 2007/46/EG/ Directive 2007/46/EC Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) |