2) im
Bereich der Einzelgenehmigung eines Fahrzeugs – zur Durchführung der Prüfungen, welche die Erfüllung der entsprechenden Bedingungen oder der technischen Anforderungen an das betroffene Fahrzeug nachweisen, um das Einzelfahrzeug für Fahrzeugklassen:
M,
N,
O,
L,
T,
R und
C zu genehmigen;