Bereich der Befugnisse zur Durchführung der Prüfungen vom Typ der Ausstattung oder des Teils für Fahrzeugklassen

Detaillierter Umfang TDT H.840.123.2022.5.H von 07.07.2022

Für Kraftwagen und ihre Anhänger (Klassen M, N, O):

  • 70/157/EEC Geräuschpegel bei Motorenfahrzeugen und Austauschschalldämpferanlagen
  • 70/221/EEC (Anlage 2) Hintere Schutzeinrichtungen
  • 70/222/EEC Anbringungsstelle und Anbringung der amtlichen Kennzeichen hinten
  • 71/320/EEC Bremssysteme
  • 76/114/EEC Typenschilder
  • 76/756/EEC Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen
  • 76/757/EEC Rückstrahler
  • 76/758/EEC Umrißleuchten, Begrenzungsleuchten, Schlußleuchten, Bremsleuchten, Seiten-Umrißleuchten, Tagfahrlicht 
  • 76/759/EEC Fahrtrichtungsanzeiger
  • 76/760/EEC Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen
  • 77/538/EEC Nebelscheinwerfer
  • 77/539/EEC Rückfahrlicht
  • 77/540/EEC Standlicht
  • 80/1269/EEC Motorleistung
  • 89/297/EEC Seitliche Schutzeinrichtungen
  • 91/226/EEC Schmutzfänger für Räder
  • 92/21/EEC Massen und Abmessungen (für Fahrzeuge der Klasse M1)
  • 92/22/EEC Sicherheitsscheiben
  • 94/20/EC (Anlage V.1, Anlage V.2) Kupplungseinrichtungen
  • 95/28/EC Brennverhalten von Werkstoffen
  • 97/27/EC Massen und Abmessungen (für Fahrzeuge ausgenommen der Klasse M1)
  • 2001/85/EC Fahrzeuge zur Personenbeförderung
  • 2003/97/EC Einrichtungen für indirekte Sicht
  • 2005/55/EC Emissionen (Euro IV i V) von schweren Nutzfahrzeugen
  • 715/2007 Emissionen (Euro 5 und 6) von Leichtfahrzeugen / Zugang zur Information
  • 692/2008 Emissionen (Euro 5 und 6) von Leichtfahrzeugen / Zugang zur Information
  • 595/2009 Emissionen (Euro VI) von schweren Nutzfahrzeugen / Zugang zur Information
  • 672/2010 Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Frontscheiben
  • 1003/2010 Anbringungsstelle und die Anbringung der amtlichen Kennzeichen hinten
  • 1005/2010 Abschleppeinrichtung
  • 1009/2010 Radabdeckungen
  • 19/2011 Typenschild des Herstellers und Fahrzeugidentifizierungsnummer
  • 109/2011 Schmutzfänger für Räder
  • 458/2011 Reifenmontage
  • 582/2011 Emissionen (Euro VI) von schweren Nutzfahrzeugen / Zugang zur Information
  • 130/2012 Einstieg ins Fahrzeug und seine Manövriereigenschaften
  • 1230/2012 Massen und Abmessungen
  • 2017/1151 Emissionen (Euro 5 und 6) von Leichtfahrzeugen / Zugang zur Information
  • 2017/1347 Emissionen (Euro 5 und 6) von Leichtfahrzeugen / Zugang zur Information
  • 2017/2400 Emissionen (Euro VI) von schweren Nutzfahrzeugen / Zugang zur Information
  • 2021/535 VORGESCHRIEBENES SCHILD UND FAHRZEUG-IDENTIFIZIERUNGSNUMMER, STELLE FÜR DIE ANBRINGUNG UND BEFESTIGUNG DES VORDEREN UND DES HINTEREN AMTLICHEN KENNZEICHENS, RADABDECKUNGEN, ENTFROSTUNGS- UND TROCKNUNGSANLAGEN FÜR DIE WINDSCHUTZSCHEIBE, ABSCHLEPPEINRICHTUNGEN, SPRITZSCHUTZSYSTEME, EINSTIEG INS FAHRZEUG, RÜCKWÄRTSFAHREN, MASSEN UND ABMESSUNGEN

 


Für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (Klasse T, R, C, S):

  • 76/432/EEC Bremseinrichtungen
  • 2009/60/EC Höchstgeschwindigkeit (Anlage1.1 Höchstgeschwindigkeit, Anlage 1.2 Ladepritschen)
  • 2009/144/EC Bestimmte Bauteile und Merkmale der land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern Anlage 1 Massen und Abmessungen des Anhängers, Anlage 2 Geschwindigkeitsregler und Schutz vor Antriebselementen, vorstehenden Teilen und Rädern, Anlage 3 Scheiben (ausgenommen: Anlage 3 Ziff.8.1.3.3 Prüfung der Beständigkeit gegen die Strahlungswirkung)
  • 2016/1628 Emissionen für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte
  • 2018/985 Die Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und die Leistung der Antriebseinheit land- und forstwirtschaftlicher Fahrzeuge und ihrer Motoren
 
 

Für zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder und für vierrädrige Fahrzeuge (Klasse L):

  • 134/2014 Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und die Leistung der Antriebseinheit
 

 
Für Fahrzeuge der Klassen M, N, O, L und T gemäß der UN-Regelung Nr.:

  • 1: Kraftfahrzeugscheinwerfer für asymmetrisches Abblendlicht und/oder Fernlicht, die mit Glühlampen der Kategorien R2 und/oder HS1 ausgerüstet sind
  • 3: Rückstrahleinrichtungen für Fahrzeuge mit dem Motorantrieb und ihre Anhänger
  • 4: Einrichtungen für Beleuchtung der Nummernschilder hinten für Fahrzeuge mit dem Motorantrieb und ihre Anhänger
  • 5: Sealed-Beam-Scheinwerfer für Kraftfahrzeuge (SB-Scheinwerfer) für europäisches asymmetrisches Abblendlicht oder Fernlicht oder für beides
  • 6: Fahrtrichtungsanzeiger für Fahrzeuge mit dem Motorantrieb und ihre Anhänger
  • 7: Standlicht vorne und hinten, Bremslicht und Umrißleuchten für Fahrzeuge mit dem Motorantrieb (ausgenommen Motorräder) und ihre Anhänger
  • 8: Genehmigung von Kraftfahrzeugscheinwerfern mit Halogenglühlampen (H1, H2, H3, HB3, HB4, H7, H8, H9, HIR1, HIR2 und/oder H11) für asymmetrisches Abblendlicht oder für Fernlicht oder für beides
  • 10: (A10) Elektromagnetischen Verträglichkeit
  • 13: Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Bremsbereich
  • 13H: Personenkraftwagen im Bremsbereich
  • 19: Nebelscheinwerfer für Kraftfahrzeuge
  • 20: Kraftfahrzeugscheinwerfer mit Halogenglühlampen (H4-Lampen) für asymmetrisches Abblendlicht oder für Fernlicht oder für beides
  • 23: Rückfahrlicht und Manöverlichter für Fahrzeuge mit dem Motorantrieb und ihre Anhänger
  • 24: Emission der sichtbaren Verunreinigungen und Leistungsmessung von Dieselmotoren
  • 26: Vorstehenden Außenkanten
  • 27: Warndreiecken (ausgenommen: Anlage 5 Ziff.10 Prüfung der Beständigkeit gegen die Einwirkung der Windlast)
  • 28: Audible warning devices and audible signals
  • 31: Sealed-Beam-Halogenscheinwerfer (HSB) für Kraftfahrzeuge für asymmetrisches Abblendlicht und/oder Fernlicht
  • 38: Nebellichter hinten für Fahrzeuge mit dem Motorantrieb und ihre Anhänger
  • 39: Geschwindigkeitsmesser und sein Einbau
  • 43: Material für Sicherheitsscheiben und ihr Einbau in Fahrzeugen (ausgenommen: Anlage3: Ziff.3.2 Festigkeitstest gegen den Stoß mit dem Kopf durch den Crashtest-Dummy, Ziff. 6.1-6.3 Prüfung der Beständigkeit gegen die Einwirkung der Strahlung)
  • 46: Einrichtungen für indirekte Sicht und die Genehmigung für Motorfahrzeuge in Bezug auf den Einbau dieser Einrichtungen (ausgenommen: Ziff.6.2 Einrichtungen für indirekte Sicht abweichend von Spiegeln, Anlage10 Berechnung der Erfassungsreichweite)
  • 48: Einbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen  in Fahrzeugen
  • 49: Maßnahmen, welche gegen die Emission der Gas- und Feinstaubverunreinigungen  von Selbstzündungsmotoren und Ottomotoren, die in Fahrzeugen eingesetzt werden, zu treffen sind
  • 50: Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeigern und Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild für Fahrzeuge der Klasse L
  • 51: Geräuschemission
  • 55: Mechanische Kupplungselemente für Fahrzeugkombinationen (Anlage 5. Ziff.1; Anlage 5. Ziff.2; Anlage 6; Anlage 7)
  • 56: Scheinwerfer für Mopeds und ihnen gleichgestellte Fahrzeuge
  • 57: Scheinwerfer für Krafträder und ihnen gleich­gestellte Fahrzeuge
  • 58: Schutzeinrichtung hinten und ihr Einbau
  • 59: Austauschschalldämpferanlagen
  • 61: Nutzfahrzeuge im Bereich ihrer vorstehenden Außenelemente, die sich vor der Hinterwand der Fahrerkabine befinden
  • 65: Spezielle Warnleuchten
  • 67: Specific components for liquefied petroleum gases (LPG) and their installation on motor vehicles (part II)
  • 68: Messung der Höchstgeschwindigkeit eines Fahrzeugs, einschließlich Elektrofahrzeuge
  • 69: Heckmarkierung für Fahrzeuge über (bauartbedingte) Geschwindigkeitsbegrenzung und ihre Anhänger
  • 70: Heckmarkierung für  lange und schwere Fahrzeuge
  • 72: Kraftradscheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht und Fernlicht, die mit Halogenlampen (HS1-Lampen) ausgerüstet sind
  • 73: Seitliche Schutzeinrichtung und ihr Einbau
  • 74: Installation of lighting and light-signalling devices
  • 77: Standlichter für Fahrzeuge mit Motorantrieb
  • 78: Bremsen
  • 82: Mopedscheinwerfern, die mit Halogenglühlampen (HS2-Glühlampen) ausgerüstet sind
  • 83: Emission der Verunreinigungen je nach dem eingesetzten Kraftstoff
  • 84: Messung des Kraftstoffverbrauchs
  • 85: Messung der Leistung netto und der höchsten 30-Minuten-Leistung bei Antriebssystemen in den Fahrzeugen der Klasse M und N
  • 86: Installation of lighting and light-signalling devices
  • 87: Tagesfahrlichter für Fahrzeuge mit dem Motorantrieb
  • 90: Austauschbare Bremsbelag-Einheiten, austauschbare Bremsbelag-Einheiten für Trommelbremsen, austauschbare Scheiben und austauschbare Trommeln für Fahrzeuge mit dem Motorantrieb und ihre Anhänger
  • 91: Seitliche Umrißleuchten für Fahrzeuge mit dem Motorantrieb und ihre Anhänger
  • 96: Motoren mit Selbstzündung für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, hinsichtlich der Emissionen von Schadstoffen aus dem Motor
  • 98: Kraftfahrzeugscheinwerfer mit Gasentladungslichtquellen
  • 101: Messung der Kohlestoffdioxidemission und des Kraftstoffverbrauchs und/oder Messung des Stromverbrauchs und der Reichweite bei der Stromversorgung
  • 102: Kurze Kupplung (Sektion I Ziff.5 Spezifikationen, Sektion II Ziff.13 Anforderungen an den Einbau einer kurzen Kupplung) 
  • 103: Austauschbare Einrichtungen zur Begrenzung von Emissionen der Abgasverunreinigungen bei Fahrzeugen mit dem Motorantrieb
  • 104: Rückstrahleinheiten
  • 107: Fahrzeuge der Klassen M1 und M2 in Bezug auf ihren allgemeinen Bau
  • 110: Specific components for CNG and their installation on motor vehicles (part II)
  • 112: Kraftfahrzeugscheinwerfer für asymmetrisches Abblendlicht und/oder Fernlicht, die mit Glühlampen und/oder LED-Modulen ausgerüstet sind
  • 113: Kraftfahrzeugscheinwerfer für symmetrisches Abblendlicht und/oder Fernlicht, die mit Glühlampen, Gasentladungs-Lichtquellen oder LED-Modulen ausgerüstet sind
  • 115: LPG –Versorgungssysteme (Flüssiggas) und CNG (komprimierter Erdgas)
  • 118: Brennverhalten von Werkstoffen, die in manchen Klassen der Kraftwagen eingesetzt werden und ihre Beständigkeit gegen die Einwirkung von Kraft- oder Schmierstoffen 
  • 119: Kurvenlichter in Fahrzeugen mit dem Motorantrieb
  • 120: Verbrennungsmotoren für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und mobile Maschinen und Geräte, die nicht für den Straßenverkehr bestimmt sind, hinsichtlich der Messung der Nutzleistung, des Nutzdrehmoments und des spezifischen Kraftstoffverbrauchs
  • 123: Adaptiven Frontbeleuchtungssystemen (AFS) für Kraftfahrzeuge
  • 132: Emissionsmindernder Einrichtungen zur Nachrüstung (REC) für mit Selbstzündungsmotoren ausgerüstete schwere Nutzfahrzeuge, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte
  • 143: Nachrüstsysteme für Zweistoff - Schwerlastmotoren (Heavy Duty Dual - Fuel Engine Retrofit Systems – HDDF-ERS