Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen

 Ausgabe Nr. 3 vom 09.02.2021

 

§1. Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden „AVB” genannt) bestimmen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Bereich des Verkaufs und der Lieferung von Waren und Dienstleistungen, derer Verkäufer 

INSTYTUT BADAŃ I ROZWOJU MOTORYZACJI BOSMAL SP. Z O.O. [INSTITUT FÜR FORSCHUNGEN UND ENTWICKLUNG DER AUTOMOBILBRANCHE BOSMAL GMBH]

Sitz: 43-300 Bielsko-Biała, ul. Sarni Stok 93, Polen,

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Register der Unternehmer des Nationalen Gerichtsregisters geführt durch das Amtsgericht in Bielsko-Biała, VIII. Wirtschaftskammer unter KRS [HRB]-Nr.: 0000221979, NIP [Steuernummer]:547-201-31-59, (im Folgenden „Verkäufer” genannt), ist.

 

2. Diese AVB sind der Bestandteil der Verkaufsveträge, die durch den Verkäufer abgeschlossen werden.

3. Diese AVB sind anwendbar, wenn die andere Vertragspartei (im Folgenden „Käufer” genannt) ein Unternehmer im Sinne der Vorschriften des Zivilgesetzbuches ist.

4. Diese AVB schließen andere Vertragsmuster (allgemeine Vertragsbedingungen, Verkaufsbedingungen, Vertragsmuster, Regelungen usw.) aus, die durch den Käufer angewendet oder festgelegt werden.

5. Vertragliche Bestimmungen, welche einzeln vereinbart und schriftlich bestätigt sind, haben den Vorrang vor den Bestimmungen dieser AVB in dem Bereich, in welchem sie die von den AVB abweichenden Bestimmungen enthalten. 

6. Diese AVB sind auf der Webseite des Verkäufers: www.bosmal.com.pl veröffentlicht. 

 

§2. Begriffe

Die in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen gebräuchlichen Begriffe haben folgende Bedeutung:

1. Verkäufer – INSTYTUT BADAŃ I ROZWOJU MOTORYZACJI BOSMAL SP. Z O.O. [INSTITUT FÜR FORSCHUNGEN UND ENTWICKLUNG DER AUTOMOBILBRANCHE BOSMAL GMBH] Sitz: 43-300 Bielsko-Biała, ul. Sarni Stok 93, Polen, KRS [HRB] Nr.: 0000221979, NIP [Steuernummer]: 547-201-31-59,

2. Käufer – juristische Person, organisatorische Einheit ohne Rechtspersönlichkeit und natürliche Person, die ein Gewerbe betreibt.

3. Zahlungsziel – Tag, an dem der zuzahlende Betrag für eine Ware oder eine Dienstleistung fällig ist. 

4. Produkte – bewegliche Sachen, Waren und Dienstleistungen, Güter, die auf der Grundlage des Kaufvertrags zwischen dem Verkäufer und dem Käufer verkauft werden sollen.

5. Auftrag – Angebot über den Kauf der Produkte, das durch den Käufer schriftlich unterbreitet ist, persönlich, brieflich, per Eilboten bzw. per E-Mail geliefert ist und mindestens folgende Daten enthält: den Namen des bestellten Produktes, die Menge, Daten des Käufers, die für die Ausstellung der Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erforderlich sind, wie auch Angaben zur Firma, Kontaktdaten, den Termin und den Ort für die Abholung der bestellten Produkte.

6. Bestätigung – die schriftliche Erklärung des Verkäufers über die Annahme des Auftrags, die gegenüber dem Käufer abgelegt ist und mindestens folgende Daten enthält: den Preis der Ware, die Gesamtmenge der bestellten Ware, die Frist für die Abwicklung des Auftrags, den Termin und den Ort für die Lieferung/die Abholung und die Zahlungsbedingungen. 

 

§3. Vertragsabschluss

1. Informationen, die Waren und Dienstleistungen betreffen, welche der Verkäufer verkauft (im Folgenden „Produkte” genannt”), die in Katalogen, Flyern, Prospekten usw. präsentiert werden, wie auch auf der Webseite präsent sind, sind lediglich als Werbeform zu erachten und sind kein Angebot im Sinne der Vorschriften des Zivilgesetzbuches.

2. Sämtliche Zusicherungen, Garantien, Versprechen und Änderungen des Kaufvertrags, die duch Mitarbeiter des Verkäufers im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrags oder mit der Unterbreitung des Angebots mündlich geäußert weden, sind für den Verkäufer unverbindlich.

3. Der Käufer kann die Aufträge schriftlich, auch per elektronische Post erteilen.

4. Der Verkäufer unterbreitet dem Käufer das Angebot in der Schriftform (per Fax, E-Mail oder brieflich). 

5. Der Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer wird zum Zeitpunkt des Erhalts des Auftrags durch den Verkäufer abgeschlossen, wobei der Auftrag in Bezug auf wesentliche Vertragsbedingungen in keinem Ausmaß den dem Angebot abweicht, das der Käufer erhalten hat.

6. Bei Abweichungen zwischen dem Auftrag, den der Käufer erteilt hat, und dem Angebot des Verkäufers, ist die Bestätigung des Auftrags verbindlich, die durch den Verkäufer ausgestellt und dem Käufer abgesendet wird, es sei denn, der Käufer zieht den Auftrag schriftlich (per Fax, E-Mail) nicht später als binnen 1 Kalendertag nach dem Erhalt der schriftlichen Bestätigung des Auftrags zurück.

7. Der Auftrag des Käufers soll folgende Daten enthalten:

  • Name des Käufers – unter Angabe der geneuen Adresse
  • NIP [Steuernummer],
  • Bezeichnung des Produktes: Handelsname oder alphanummerisches Zeichen gemäß dem Angebot
  • Bestellmenge,
  • Termin, Ort und Bedingungen der Lieferung/Abholung des Produktes.

8. Wenn der Auftrag ein früher vorgestelltes Angebot betrifft, ist es erforderlich, den Auftrag mit der Nummer des Angebots zu versehen. Für den Fall, dass man sich auf die Nummer des Angebots beruft, haftet der Verkäufer für etwaige Unstimmigkeiten in der Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und die Nichterhältlichkeit des Produktes, wie auch für die Abweichungen in einzelnen Parametern des Produktes, die im ursprünglichen Auftrag bestimt wurden, nicht.

9. Die Stornierung des Auftrags durch den Käufer ist nur in außergewöhnlichen Situationen zulässig, wobei vorher die Bedingungen der Stornierung mit dem Verkäufer zu vereinbaren sind. Der Verkäufer behält sich vor, den Käufer mit wirklichen Kosten zu belasten, die bis zum Zeitpunkt der Stornierung entstanden sind und den Auftragswert nicht übersteigen.

 

§4. Preis

1. Der Preis für das vertragsgegenständliche Produkt wird jeweils im Angebot oder im Kaufvertrag bestimmt.

2. Der Käufer ist verpflichtet, den Preis entsprechend dem in der Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer benannten Zahlungsziel zu zahlen, sofern kein anderes Zahlungsziel aus den Bestimmungen des Angebots oder des Kaufvertrags folgt.   

3. Das Zahlungsziel und die Zahlungsform werden für jeden Käufer einzeln vereinbart.

4. Die Zahlung des Preises folgt per Überweisung auf das durch den Verkäufer in der Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer benannte Konto oder in einer anderen Form, die im Angebot oder im Kaufvertrag festgelegt ist.

5. Die Zahlung ist geleistet, wenn der zuzahlende Betrag auf dem Bankkonto des Verkäufers eingegangen ist.

6. Der Verkäufer behält sich vor, einseitig den Preis zu erhöhen, wenn nach dem Vertragsabschluss objektive Voraussetzungen vorliegen, welche die Preissteigerung begründen, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hatte, z.B. Änderungen der Steuersätze auf Waren und Diensteistungen u.ä.

7. Die durch den Verkäufer benannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich Steuer auf Waren und Dienstleistungen gemäß den vorgeschriebenen Anforderungen.

8. Die durch den Verkäufer benannten Preise berücksichtigen keine Zollgebühren, wie auch keine anderen Abgaben, welche für Produkte nach Maßgabe der für den Sitz des Käufers geltenden Vorschriften anzuwenden sind.

9. Der Zahlungsverzug berechtigt den Verkäufer zum Unterbrechen der Lieferungen und zur Einstellung der Abwicklung von den bereits angenommenen Aufträgen. Beim Käufer, der mit Zahlungen in Verzug geraten ist oder die Rechnungen nicht fristgerecht begleicht, kann der Verkäufer die Anzahlung für den neuen Auftrag des Käufers verlangen.

10. Beim Zahlungsverzug kann der Verkäufer Verzugszinsen geltend machen, auch wenn beim Verkäufer kein Schaden entstanden ist und der Verzug durch Umstände verursacht wurde, die der Käufer nicht zu vertreten hat. Der Verkäufer hat Anspruch auf gesetzliche Verzugszinsen, wenn im Vertrag keine andere Zinshöhe vereinbart ist. Die Pflicht der Zinszahlung schließt den Anspruch auf Schadenersatz nach allgemeinen Regelungen nicht aus.

11. Die erhobene Reklamation befreit den Käufer von der fristgerechten Preisazhlung für Produkte nicht.

 

§5. Lieferung und Transport der Produkte

1. Die Lieferung der Produkte folgt im Termin, der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannt ist.

2. Der Liefertermin kann sich ändern, wenn a) die Lieferung aus Gründen eingestellt wird, für die der Käufer zu vertreten hat, b) der Käufer mit der Zahlung in Verzug geraten ist c) der Käufer keine Auskunft dem Verkäufer erteilt hat, die für die Abwicklung der Lieferung erforderlich ist, d) höhere Gewalt vorliegt.  In diesem Fall wird die Liefertfrist um den Zeitraum dieser Umstände verlängert, wobei eine Zeitspanne berücksichtigt wird, die für den Verkäufer zur Wiederaufnahme der Lieferung notwendig ist.

3. Kosten- und Transportrisiko für die Produkte hat der Käufer zu tragen.

4. Die Gefahr der Beschädigung, der Zerstörung oder des Verlustes des Produktes gehen auf den Käufer mit der Herausgabe des Produktes durch den Verkäufer über.

5. Der Käufer ist verpflichtet, nach dem Erhalt des Produktes unverzüglich die gelieferte Ware auf die Übereinstimmung mit dem Auftrag zu prüfen. Der Käufer ist verpflichtet, insbesondere den Zustand der Sendung, ihre Qualität, die Menge und das Sortiment der gelieferten Ware zu prüfen. Falls Abweichungen vorliegen, ist der Käufer verpflichtet, seine Einwände in diesem Bereich unverzüglich (d.h. spätestens bis zu 3 Arbeitstagen) dem Frachtführer und dem Verkäufer in der Form des Protokolls über Abweichungen anzumelden. Der Verkäufer behält sich vor, den angezeigten Schaden am Liefertort zu prüfen.

6. Wenn der Käufer die vereinbarte Lieferfrist verlängert oder die Produkte nicht annimmt, ist der Verkäufer berechtigt, den Käufer mit Transport- und Lagerungskosten in Höhe von 0,1% des Kaufwerts für jeden Tag der Lagerung zu belasten.

7. Gerät der Käufer mit der Abholung des Produktes vom Lager des Verkäufers länger als 7 (in Worten: sieben) Tage in Verzug oder hat er das Produkt an einem anderen vereinbarten Ort nicht zum vereinbarten Termin abgeholt, wird der Verkäufer den Käufer auffordern, das Produkt innerhalb von 7 (in Worten: sieben) Tagen nach Erhalt der Aufforderung abzuholen.

8. Nach fruchtlosem Ablauf der in Pkt. 7 genannten Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, das Produkt auf Kosten und Gefahr des Käufers in eigenem Lager aufzubewahren oder es zur Aufbewahrung zu überlassen.
 
9. Die Kosten für eine nicht vertragliche Aufbewahrung des nicht abgeholten Produktes betragen 850,- PLN netto für jeden Aufbewahrungstag. 

 

§6. Höhere Gewalt

Der Verkäufer haftet für die Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen nicht, wenn dazu von ihm unabhängige Umstände beigetragen haben, welche beim Vertragsabschluss weder absehbar noch abwendbar waren (höhere Gewalt). 

 

§7. Vertragsstrafen

Der Käufer ist verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen nach der Vertragsunterzeichnung dem Verkäufer die Vertragsstrafe in Höhe von 20% des Preises zuzüglich Steuer auf Waren und Dienstleistungen für den Rücktritt vom Vertrag zu zahlen, wenn die Gründe nicht der Verkäufer zu vertreten hat. Die Zahlung der Vertragsstrafe befreit den Käufer von der Belastung mit wirklichen Kosten nicht, welche bis zum Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag aus den vom Verkäufer unabhängigen Gründen entstanden sind.

 

§8. Haftung

1. Der Verkäufer haftet für die Nichterfüllung oder für die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags, wobei die Haftung auf den wirklichen Schaden begrenzt ist und entgangene Nutzen ausgeschlossen sind.  Der Verkäufer haftet für sämtliche Schäden nicht, die wegen einer unrichtigen Auswahl der Produkte, wegen ihrer unrichtigen Nutzung, wegen ihrer bestimmungswidrigen Verwendung  oder wegen der Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsanleitung entstanden sind. Der Verkäufer haftet auch für Schäden nicht,  auf die der Zustand und die Eigenschaften der Struktur einen Einfluss hatten, in der die Produkte verwendet werden sollen, darunter insbesondere diese Elemente der Struktur, mit denen die Produkte verbunden sein sollen.

2. In jedem Fall ist die Haftung des Verkäufers aus Schäden, die nicht ausschließbar sind, auf den wirklichen Verlust des Käufers in der Höhe begrenzt, die den Betrag von 100% der vertraglichen Nettovergütung nicht übersteigt, wobei diese Beschränkung für vorsätzlich verursachte Schäden nicht anwendbar ist.

3. Wenn die Parteien eine Lieferung der Produkte oder Materialien schriftlich vereinbart haben, welche polnische Normen oder andere technische Normen oder Sicherheitsnormen nicht erfüllen, haftet der Verkäufer für dadurch entstandene Schäden nicht.

4. Für die Einsatzmöglichkeiten und die Einsatzfolgen für Produkte, welche der Verkäufer in vorliegenden Konstruktionslösungen des Käufers geliefert hat, haftet der Käufer, auch dann, wenn der Verkäufer als Berater oder Konsultant in die Vorbereitung der Konstruktion und des Endproduktes des Käufers einbezogen wurde.

5. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer wegen Mängel der Ware nicht, die der Käufer unter Anwendung von den durch den Verkäufer gelieferten Produkten hergestellt hat.

§9. Compliance-Klausel
 
1. Instytut Badań i Rozwoju Motoryzacji BOSMAL Sp. z o.o. [Institut für Forschungen und Entwicklung der Automobilbranche BOSMAL GmbH] (Institut) übt seine Geschäftstätigkeit unter Berücksichtigung der Folgen seiner Handlungen aus und setzt dabei einheitliche Standards beim Beurteilen des ethischen Verhaltens seiner Mitarbeiter und Dritter ein, darunter Standards für Beachtung der Menschenrechte, Befolgung der Arbeitnehmerrechte, Befolgung der Grundsätze des fairen Wettbewerbs und des schonenden Umgangs mit der Umwelt.  
2. Überdies ist das Institut in seinen Handlungen bestrebt, das Arbeitsumfeld zu schaffen, das auf der gegenseitigen Achtung und Toleranz basiert. Die Gesellschaft garantiert allen Personen den Schutz personenbezogener Daten und Vertraulichkeit, die sich entscheiden, den Verdacht auf die Verletzung der im Institut geltenden Grundsätzen melden, die im „Verhaltenskodex” und/oder im „Leitfaden gegen Korruption” zum Ausdruck kommen, und mit dem durch das Institut umgesetzten und anwendbaren Managementsystem für Einhaltung von Gesetzen und gesetzten ethischen Prinzipien (Compliance) zusammenhängen.
3. Die Inhalte von „Verhaltenskodex” und „Leitfaden gegen Korruption” sind auf der Webseite www.bosmal.com.pl unter dem Tab „Über Institut” im Ordner „Konformitätsrichtlinien” zur Einsicht verfügbar.
Der Kunde/der Lieferant bestätigt, dass er seine zuständigen Mitarbeiter mit dem „Verhaltenskodex” und „Leitfaden gegen Korruption” vertraut gemacht hat und Sorge dafür tragen wird, in der Laufzeit des Vertrags die in vorstehend genannten Dokumenten benannten Empfehlungen zu befolgen.
 

 

§10. Garantie

1. Der Verkäufer gibt eine Garantie von 12 Monaten für das verkaufte Produkt, wobei die Laufzeit der Garantie am Tag des Einkaufs des Produktes beginnt, der in der Garantiekarte benannt ist.

2. Der Käufer ist berechtigt, die aus der Garantie folgenden Ansprüche ausschließlich auf der Grundlage der durch den Verkäufer ausgestellten Garantiekarte und ausschließlich bei der Beachtung der Nutzungs- und Wartungsvorschriften für das verkaufte Produkt geltend zu machen, die der Verkäufer bestimmt.

3. Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Mängel, die im verkauften Produkt ursprünglich liegen. Die Garantie umfasst Mängel nicht, die aus anderen Gründen entstanden, insbesondere wegen einer unrichtigen Verwendung oder eines unrichtigen Einsatzes, einer unrichtigen Auswahl des Produktes in Hinsicht auf seine Einsatzebedingungen, wegen seiner unrichtigen Montage oder seiner unrichtigen Wartung, wie auch wegen Reparaturen oder Eingriffe, welche der Käufer bzw. Dritte ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers oder wider Vorgaben des Garantiegebers vorgenommen haben, sowie wegen höherer Gewalt.

4. Die Garantieansprüche des Käufers verfallen, wenn eine Änderung am Produkt oder eine äußere Einwirkung durch Unbefugte festgestellt ist.

5. Der Verkäufer gibt die Garantie, welche nur in Polen gilt. Bei der Ausfuhr des Produktes ins Ausland fällt die Garantie weg. Die Reparaturen im Rahmen der Garantie werden außerhalb Polens nicht durchgeführt.  Sämtliche Reparaturen, die in der Laufzeit der Garantie im Ausland durchgeführt werden, fallen dem Käufer zur Last. Für den Fall, das der Käufer vom Verkäufer verlangt, die Reparatur im Ausland durchzuführen, wird die Reparatur in jedem Bereich entgeltlich durchgeführt, darunter sind Teile, die  Anfahrt und andere Maßnahmen kostenpflichtig.

6. Der Verkäufer haftet für Schäden nicht, die der Käufer infolge einer Havarie oder einer mangelnden Funktionstüchtigkeit in der Laufzeit der Garantie und nach der ihrem Ablauf getragen hat.

7. Diese Garantie erstreckt sich auf entgangene Nutzen im Zusammenhang mit den Mängeln des Produktes, wie auch auf den Schadenersatz für die außerhalb des Produktes entstandenen Schäden nicht.

 

§11. Gewährleistung

Die Haftung des Verkäufers aus der Gewährleistung für Sach-und Rechtsmängel des Produktes ist ausgeschlossen.

 

§12. Abtretung

Die Überweisung der Forderungen, die dem Käufer gegenüber dem Verkäufer zustehen, ist nur mit der vorherigen schriftlich geäußerten Zustimmung des Verkäufers zulässig.

 

§13. Schlussbestimmungen

1. Für diese AVB gilt das polnische Recht.

2. Sämtliche Streitfälle zwischen den Parteien werden nach den polnischen Rechtsvorschriften unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vom 11.April 1980 entschieden.

3. Das zuständige Gericht für die Entscheidung der Streitfälle, die bei der Anwendung diese AVB eintreten, ist das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht.

4. Sollte eine Bestimmung dieser AVB ungültig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit oder die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nucht berührt.

5. Der Verkäufer ist berechtigt, Personaldaten des Käufers zu den Zwecken zu speichern und zu verarbeiten, die mit der Abwicklung des Kaufvertrags zusammenhängen.

6. Sämtliche Änderungen dieser AVB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

7. Für den Fall, dass diese AVB in einer vom Polnischen abweichenden Sprache formuliert werden, sind im Streitfall die AVB im Polnischen anzuwenden.

8. Durch  die Akzeptierung dieser AVB erklärt der Käufer sein Einverständnis zur Verarbeitung seiner Personaldaten durch den Verkäufer und durch die in seinem Auftrag handelnden Unternehmen im In- und Ausland im Zusammenhang mit der Abwicklung der Kaufverträge über Produkte, die durch den Verkäufer angeboten werden.

9. Ohne Zustimmung des Verkäufers darf der Käufer weder Kenntnisse noch Informationen Dritten vermitteln, welche er sich infolge der Geschäftskontakte angeeignet hat und die dem Geschäftsgeheimnis unterliegen.

10. In der Laufzeit des Vertrags sowie nach seiner Beendigung wird der Käufer auch keine Informationen verbreiten, offenlegen und nutzen, die dem Geschäftsgeheimnis des Unternehmens des Verkäufers nicht unterliegen, aber ihre Verbreitung, Offenlegung und Nutzung den Ruf des Verkäufers schädigen oder ihm Nachteile bringen würde. 

11. Diese AVB treten am  09.02.2021 in Kraft.