EG-Typengenehmigung oder Typengenehmigung für das Fahrzeug

Was ist die EG-Typengenehmigung oder Typengenehmigung für das Fahrzeug?

Die EG-Typengenehmigung oder Typengenehmigung für das Fahrzeug (bekannt als Gesamtfahrzeug-Homologation) bedeutet die Erfüllung der technischen Anforderungen durch den bestimmten Fahrzeugtyp auf der Grundlage der Verordnung des Ministers für Transport, Bauwesen und Seewirtschaft über die Homologation der Kraftwagen und der Anhänger sowie der Gegenstände ihrer Ausstattung  (Dz.U. [Gesetzblatt] 2015 Pos. 1475 i.d.g.F.).
Die polnische Behörde, welche den Bescheid über die EG-Typengenehmigung oder Typengenehmigung für das Fahrzeug auf der Grundlage der Prüfungen, die durch Instytut Badań i Rozwoju Motoryzacji BOSMAL [Institut für Forschungen und Entwicklung der Automobilbranche] als befugte Einheit durchgeführt werden, ist Transportowy Dozór Techniczny [Technische Transportaufsicht].

Was wird verlangt, um das Verfahren im Bereich der EG-Typengenehmigung oder Typengenehmigung für das Fahrzeug durchzuführen?


Zur Durchführung des Verfahrens im Bereich der EG-Typengenehmigung oder Typengenehmigung für das Fahrzeug sollten u.a. folgende Dokumente vorbereitet werden:
  • Antrag an TDT [Technische Transportaufsicht] auf die Ausstellung oder die Änderung der EG-Typengenehmigung oder Typengenehmigung für das Fahrzeug; der Antrag ist nach dem in der Anlage Nr. 6 zur Verordnung des MTBiGM [Minister für Transport, Bauwesen und Seewirtschaft] (Dz.U. [Gesetzblatt] 2015 Pos. 1475 i.d.g.F.) genannten Muster zu erstellen,
  • Informationsdokument erstellt nach dem Muster, das in der Anlage Nr. I zur Richtlinie 2007/46/EG (Klassen M, N und O) genannt ist,
  • Informationsdokument erstellt nach dem Muster, das in der Anlage Nr. I zur Richtlinie 2003/37/EG (Klasse. T) genannt ist,
  • Kopien der entsprechenden EG-Typengenehmigungen für einen Ausstattungsgegenstand oder einen Teil  (wo es erforderlich ist),
  • Kopien der entsprechenden UN/ECE Typengenehmigungen (wo es erforderlich ist),
  • Erklärung über Daten und Angaben über das Fahrzeug, erstellt nach dem Muster, das in der Anlage Nr. 10 zur Verordnung des MTBiGM [Minister für Transport, Bauwesen und Seewirtschaft] (Dz.U. [Gesetzblatt] 2015 Pos. 1475 i.d.g.F.) genannt ist,
  • Erklärung über die Antragsstellung nur in einem EU-Mitgliedsstaat erstellt nach dem Muster, das in der Anlage Nr. 8 zur Verordnung des MTBiGM [Minister für Transport, Bauwesen und Seewirtschaft] (Dz.U. [Gesetzblatt] 2015 Pos.1475 i.d.g.F.) genannt ist,
  • Erklärung über die Eintragung in das Zentrale Register und Auskunft über die Wirtschaftliche Tätigkeit oder in das Register der Unternehmer im Nationalen Gerichtsregister, erstellt nach dem Muster, das in der Anlage Nr. 7 zur Verordnung des MTBiGM [Minister für Transport, Bauwesen und Seewirtschaft] 2015 Pos.1475 i.d.g.F.) genannt ist,
  • Liste der Personen, welche zum Unterzeichnen der EG-Konformitätszeugnisse bzw. Konformitätszeugnisse, sowie zu Erklärungen über Fahrzeugdaten und –angaben  erforderlich für die Zulassung und die Erfassung von Fahrzeugen befugt sind, erstellt nach dem Muster, das in der Anlage Nr. 9 zur Verordnung des MTBiGM [Minister für Transport, Bauwesen und Seewirtschaft] 2015 Pos.1475 i.d.g.F.) genannt ist,
  • Erklärung über Methoden und Verfahren zur Sicherung der Konformität der Fahrzeugproduktion mit dem Typ, der dem Genehmigungsverfahren unterliegt,
  • Kopie des Belegs über die entrichtete Gebühr für die Ausstellung (1600 PLN) bzw. die Änderung (400 PLN) der Typengenehmigung:
Die entsprechende Gebühr ist auf das nachstehende Konto zu überweisen:
Transportowy Dozór Techniczny [Technische Transportaufsicht]
ul. Puławska 125, 02-707 Warszawa
Bank Gospodarstwa Krajowego Niederlassung in Warszawa
Al. Jerozolimskie 7, 00-955 Warszawa
Bankkonto-Nummer: 05 1130 1017 0020 1237 5820 0009,
  • Bevollmächtigung zur Vertretung des Herstellers im Homologationsverfahren vor TDT (wenn anwendbar ist),
  • Kopie des Belegs über die Entrichtung der Stempelgebühr (17 PLN), wenn der Hersteller vor TDT [Technische Transportaufsicht] vertreten wird (für jede Vollmacht): 
Die Zahlung kann in einer der Amtskassen erfolgen oder sie kann auf das nachstehende Konto überwiesen werden: 
Urząd Miasta Stołecznego Warszawy
Centrum Obsługi Podatnika
Bankkonto-Nummer: 21 1030 1508 0000 0005 5000 0070,
 
  • Kopie des Belegs über die Entrichtung der Stempelgebühr (10 PLN) für die Befreiung von der Pflicht der Erlangung  der Zertifikate über die Typen-Teilgenehmigungen (wenn anwendbar ist),
Die Zahlung kann in einer der Amtskassen erfolgen oder sie kann auf das nachstehende Konto überwiesen werden:
Urząd Miasta Stołecznego Warszawy
Centrum Obsługi Podatnika
Bankkonto-Nummer: 21 1030 1508 0000 0005 5000 0070,,
  • zu prüfendes Fahrzeug.

Homologation für einen Gegenstand der Ausstattung oder einen Teil

Was ist die  Homologation für einen Gegenstand der Ausstattung oder einen Teil?

 
Die Homologation für einen Gegenstand der Ausstattung oder einen Teil in Bezug auf ein Fahrzeug oder einer Fahrzeugtyp bedeutet die Erfüllung der Anforderungen im Bereich der Homologation für einzelne Elemente des Fahrzeugs gemäß der Verordnung des Ministers für Transport, Bauwesen und Seewirtschaft über die Typengenehmigung für Fahrzeuge und Anhänger sowie ihre Ausstattungsgegenstände oder Teile (Dz.U. [Gesetzblatt] 2015 Pos. 1475 i.d.g.F.).
Die polnische Behörde, welche den Bescheid über die Typengenehmigung für den Gegenstand der Ausstattung oder für einen Teil auf der Grundlage der Prüfungen, die durch Instytut Badań i Rozwoju Motoryzacji BOSMAL [Institut für Forschungen und Entwicklung der Automobilbranche] als befugte Einheit durchgeführt werden, ist Transportowy Dozór Techniczny [Technische Transportaufsicht].
 


Was wird verlangt, um das Verfahren im Bereich der Typengenehmigung für den Gegenstand der Ausstattung oder für einen Teil durchzuführen?


Zur Durchführung des Verfahrens im Bereich der Typengenehmigung für den Gegenstand der Ausstattung oder für einen Teil sollten folgende Dokumente vorbereitet werden:
  • Antrag an TDT [Technische Transportaufsicht] auf die Ausstellung oder die Änderung der Typengenehmigung für einen Gegenstand der Ausstattung oder einen Teil, erstellt nach dem Muster, das in der Anlage Nr. 6 zur Verordnung des MTBiGM [Minister für Transport, Bauwesen und Seewirtschaft] (Dz.U. [Gesetzblatt] 2015 Pos.1475 i.d.g.F.) genannt ist,
  • Informationsdokument erstellt nach dem Muster, das in der anwendbaren UN/ECE Regelung / Verordnung (EU) / Richtlinie genannt ist,
  • Informationen und Anweisungen, welche die Bedingungen bzw. die Einschränkungen verbunden mit der Nutzung des Fahrzeugs, des Ausstattungsgegenstands oder des Teils bestimmun und einen Einfluss auf die Sicherheit im Straßenverkehr oder auf die Umwelt haben (sofern sie vorliegen),
  • Montageanweisung (bei UN/ECE Typengenehmigungen für einen Gegenstand der Ausstattung oder einen Teil),
  • Kopien der entsprechenden EG-Typengenehmigungen für  einen Gegenstand der Ausstattung oder einen Teil (wo es angefordert wird),
  • Kopien der entsprechenden UN/ECE Typengenehmigungen (wo es angefordert wird),
  • Erklärung über die Antragsstellung nur in einem EU-Mitgliedsstaat erstellt nach dem Muster, das in der Anlage Nr. 8 zur Verordnung des MTBiGM [Minister für Transport, Bauwesen und Seewirtschaft] (Dz.U. [Gesetzblatt] 2015 Pos.1475 i.d.g.F.) genannt ist – nur bei EG-Typengenehmigungen für einen Gegenstand der Ausstattung oder einen Teil,
  • Erklärung über die Eintragung in das Zentrale Register und Auskunft über die Wirtschaftliche Tätigkeit oder in das Register der Unternehmer im Nationalen Gerichtsregister, erstellt nach dem Muster, das in der Anlage Nr. 7 zur Verordnung des MTBiGM [Minister für Transport, Bauwesen und Seewirtschaft] 2015 Pos.1475 i.d.g.F.) genannt ist,
  • Erklärung über Methoden und Verfahren zur Sicherung der Konformität der Produktion eines Ausstattungsgegenstands oder eines Teils mit dem Typ, der dem Genehmigungsverfahren unterliegt,
  • Kopie des Belegs über die entrichtete Gebühr für die Ausstellung (400 PLN) bzw. die Änderung (200 PLN) der Typengenehmigung:
  • Die entsprechende Gebühr ist auf das nachstehende Konto zu überweisen:
Transportowy Dozór Techniczny (Technische Transportaufsicht)
ul. Puławska 125, 02-707 Warszawa
Bank Gospodarstwa Krajowego Niederlassung in Warszawa
Al. Jerozolimskie 7, 00-955 Warszawa
Bankkonto-Nummer: 05 1130 1017 0020 1237 5820 0009,
  • Bevollmächtigung zur Vertretung des Herstellers im Homologationsverfahren vor TDT [Technische Transportaufsicht] (wenn anwendbar ist),
  • Kopie des Belegs über die Entrichtung der Stempelgebühr (17 PLN), wenn der Hersteller vor TDT [Technische Transportaufsicht] vertreten wird (für jede Vollmacht): 
Die Zahlung kann in einer der Amtskassen erfolgen oder sie kann auf das nachstehende Konto überwiesen werden:

Dzielnica Śródmieście m.st. Warszawy, [Stadtteil Śródmieście in der Hauptstadt Warszawa],
Urząd Miasta Stołecznego Warszawy
Centrum Obsługi Podatnika
Bankkonto-Nummer: 21 1030 1508 0000 0005 5000 0070
 
zu prüfendes Fahrzeug, der Gegenstand seiner Ausstattung oder sein Teil.

Prüfungen im Bereich der Homologation für die Art des Einbaus der Gasanlage im Fahrzeug

Was sind die Prüfungen im Bereich der Homologation für die Art des Einbaus der Gasanlage im Fahrzeug (die als Homologation der Gasanlage oder als Prüfungen im Bereich der Homologation für die Gasanlage bekannt sind)?


Die Prüfungen im Bereich der Homologation für die Art des Einbaus der Gasanlage im Fahrzeug in Bezug auf ein Fahrzeug oder einen Fahrzeugtyp bedeuten die Erfüllung der bestimmten technischen Anforderungen verbunden mit der Art. des Einbaus dieser Anlage gemäß der der Verordnung des Ministers für Transport, Bauwesen und Seewirtschaft über die Homologation für die Art des Einbaus der Gasanlage im Fahrzeug (Dz.U. [Gesetzblatt] 2014 Pos. 1813 i.d.g.F.).
Die polnische Behörde, welche den Bescheid über die Homologation für die Art des Einbaus der Gasanlage im Fahrzeug auf der Grundlage der Prüfungen, die durch Instytut Badań i Rozwoju Motoryzacji BOSMAL [Institut für Forschungen und Entwicklung der Automobilbranche] als befugte Einheit durchgeführt werden, ist Transportowy Dozór Techniczny [Technische Transportaufsicht].


Was wird verlangt, um das Prüfverfahren im Bereich der Homologation für die Art des Einbaus der Gasanlage im Fahrzeug durchzuführen?


Zur Durchführung des Prüfverfahrens im Bereich der Homologation für die Art des Einbaus der Gasanlage im Fahrzeug sollten folgende Dokumente vorbereitet werden:
  • Antrag an TDT [Technische Transportaufsicht] auf die Ausstellung oder die Änderung der Typengenehmigung, erstellt nach dem Muster, das in der Anlage Nr. 7 zur Verordnung des MIiR [Minister für Investitionen und Entwicklung] (Dz.U. [Gesetzblatt] 2014 Pos.1813 i.d.g.F.) genannt ist,
  • Informationsdokument erstellt nach dem Muster, das in der Anlage Nr. I zur Richtlinie 2007/46/EG genannt ist,
  • Aufstellung über die eingesetzten Teile der Anlage, welche den betroffenen Fahrzeugtyp an die Gasversorgung anpassen,
  • Kopien der entsprechenden EG-Typengenehmigungen für  einen Gegenstand der Ausstattung oder einen Teil (wo es angefordert wird),
  • Kopien der entsprechenden UN/ECE Typengenehmigungen (wo es angefordert wird),
  • Kopien der angeforderten Dokumente, die in den UN/ECE Regelungen genannt sind, 
  • Nachweise über die Erfüllung der technischen Anforderungen durch den Typ des Ausstattungsgegenstands oder des Teils unter Anwendung von virtuellen Testverfahren (wenn anwendbar ist),
  • Bedienungsanleitung für das Fahrzeug mit der eingebauten Gasanlage, welche den betroffenen Fahrzeugtyp an die Gasversorgung anpasst (wo es angefordert wird),
  • Verzeichnis der Betriebe, welche die Anlagen zur Gasversorgung im betroffenen Fahrzeugtyp einbauen, 
  • Nachweise darüber, dass das Unternehmen, welches die Anlage zur Gasversorgung im betroffenen Fahrzeugtyp einbaut, wie auch seine Betriebe ein Mehrkomponenten-Abgasprüfgerät und ein Gerät zur Prüfung der Dichtheit dieser Anlage haben (wo es angefordert wird),
  • Erklärung über die Art und das Verfahren zur Sicherung der Konformität des Einbaus der Anlage, welche den betroffenen Fahrzeugtyp an die Gasversorgung anpasst,
  • Erklärung über die Eintragung in das Zentrale Register und Auskunft über die Wirtschaftliche Tätigkeit oder in das Register der Unternehmer im Nationalen Gerichtsregister, erstellt nach dem Muster, das in der Anlage Nr. 7 zur Verordnung des MIiR [Minister für Investitionen und Entwicklung] (Dz.U. [Gesetzblatt] 2014 Pos.1813 i.d.g.F.) genannt ist,
  • Liste der Personen, welche zum Unterzeichen der Ausfertigungen der Typengenehmigung für die Art des Einbaus der Anlage, die den betroffenen Fahrzeugtyp an die Gasversorgung anpasst, befugt sind, erstellt nach dem Muster, das in der Anlage Nr. 7 zur Verordnung des MIiR [Minister für Investitionen und Entwicklung] (Dz.U. [Gesetzblatt] 2014 Pos.1813 i.d.g.F.) genannt ist,
  • Kopie des Belegs über die entrichtete Gebühr für die Ausstellung (1600 PLN) oder die Änderung (400 PLN) der Typengenehmigung:
  • Die entsprechende Gebühr ist auf das nachstehende Konto zu überweisen:
Transportowy Dozór Techniczny [Technische Transportaufsicht]
ul. Puławska 125, 02-707 Warszawa
Bank Gospodarstwa Krajowego Niederlassung in Warszawa
Al. Jerozolimskie 7, 00-955 Warszawa
Bankkonto-Nummer: 05 1130 1017 0020 1237 5820 0009,
 
  • Bevollmächtigung zur Vertretung des Herstellers im Homologationsverfahren vor TDT [Technische Transportaufsicht]  (wenn anwendbar ist),
  • Kopie des Belegs über die Entrichtung der Stempelgebühr (17 PLN), wenn der Hersteller vor TDT [Technische Transportaufsicht]  vertreten wird (für jede Vollmacht): 
  • Die Zahlung kann in einer der Amtskassen erfolgen oder sie kann auf das nachstehende Konto überwiesen werden:
Urząd Miasta Stołecznego Warszawy
Centrum Obsługi Podatnika
Bankkonto-Nummer: 21 1030 1508 0000 0005 5000 0070,
 
  • zu prüfendes Fahrzeug.

Prüfung der Übereinstimmung der Produktion

Was ist die Prüfung der Übereinstimmung der Produktion?

Die Prüfung der Übereinstimmung der Produktion ist ein Kontrollverfahren, die zum Ziel hat, die Konformität eines jeden produzierten Fahrzeugs, eines jeden Systems, eines jeden Teils oder jeder separaten technischen Baugruppe mit dem genehmigten Typ zu sichern. Es beruht auf der Überprüfung, ob der Hersteller imstande ist, ein Fahrzeug, ein System, einen Teil oder eine separate Baugruppe in der wiederholbaren Form und nach Maßgabe der Genehmigung zu produzieren.
Die Prüfung der Übereinstimmung der Produktion setzt voraus, dass die Qualitätsmanagementsysteme beurteilt werden. Überdies werden Vorhaben und Verfahren überprüft, welche die Übereinstimmung der Produktion von Fahrzeugen, Systemen, Teilen oder separaten technischen Baugruppen garantieren, auf die sich die Typengenehmigung erstreckt. Diese Prüfung wird auch als wichtiger Bestandteile des Homologationsverfahrens angefordert. Der Umfang und die Vorgehensweise bei der Durchführung der Prüfung der Übereinstimmung der Produktion ist in der Anlage Nr. 5 zur Verordnung des Ministers für Transport, Bauwesen und Seewirtschaft über die Typengenehmigung für Kraftwagen und Anhänger sowie ihre Ausstattungsgegenstände oder Teile (Dz.U. [Gesetzblatt] 2015 Pos. 1475 i.d.g.F.).
Zur Festlegung des Umfangs einer Prüfung der Übereinstimmung der Produktion und zur Benennung der angeforderten Dokumente ist eine Vereinbarung mit dem Kunden erforderlich. In dieser Angelegenheit kontaktieren Sie bitte direkt unser Team für Homologation.
 

Sehen Sie auch: 

Dokument-Nr. Titel/Beschreibung
Rozporządzenie (UE) Nr 2018/858 / Regulation (EU) No 2018/858 Richtlinie 2007/46/EG/ Directive 2007/46/EC Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie)
Rozporządzenie (UE) Nr 167/2013 / Regulation (EU) No 167/2013 Verordnung (EU) Nr. 167/2013 VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES (EU) NR. 167/2013 vom 5. Februar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen (zur Aufhebung der Richtlinie 2003/37/EG)
Rozporządzenie (UE) Nr 168/2013 / Regulation (EU) No 168/2013
Ustawa (Dz. U. z 2023 r. poz. 919) / Law (Journal of Laws of 2023, item 919)
Rozporządzenie (Dz.U. z 2023 r. poz. 1651)/ Regulation (Journal of Laws of 2023, item 1651)
Rozporządzenie (Dz.U. z 2023 r. poz. 2001) / Regulation (Journal of Laws of 2023, item 2001)
Rozporządzenie (Dz.U. z 2023 r. poz. 1715) / Regulation (Journal of Laws of 2023, item 1715)